Foto: COVID-19-Verordnung bringt 2G-Regel für Taekwondo

2G-Regel beim Taekwondo

Die Österreichische Bundesregierung hat eine neue COVID-Verordnung erlassen. Ab heute, 8. November 2021 gilt daher für den Sportbetrieb überwiegend die 2G-Regel. Taekwondo-Training gibt es bis auf weiteres nur für Geimpfte und Genesene.

Nach dem Hochschießen der COVID-19-Infektionszahlen in Österreich war es nur eine Frage der Zeit, bis neuerlich Einschränkungen auch für den Sport beschlossen wurden. Nach mehreren Lockdowns seit Mitte März 2020 kommt nun die 2G-Regel: Das heißt, dass nur noch Geimpfte und/oder Genesene am Taekwondo-Training im Breitensport teilnehmen können. DOJANG Wien Taekwondo hat sich – im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen – stets an die geltenden Regeln gehalten und seit Ausbruch der Pandemie auch nie einen Infektionsfall über unser Training generiert. Das wollen wir auch weiter so halten und die neue Verordnung rigoros umsetzen.

Ab dieser Woche gilt daher bei uns ausnahmslos die 2G-Regel für die Teilnahme an allen Trainings und Workshops für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter (bis inklsuive 15 Jahren) reicht der Vorweise ihres Ninja-Passes mit eingetragener aktueller Bestätigung.

Wir ersuchen alle Teilnehmer die jeweiligen Nachweise mitzubringen – wir werden diese lückenlos kontrollieren und sind auch dazu verpflichtet, die Anwesenheiten zu dokumentieren. Dies geschieht natürlich alles unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (inklusive Datenschutz/DSGVO).

Grundsätzlich sind wir jedoch der Ansicht, dass die 2G-Regel keinen Sinn ergibt, da sowohl Geimpfte als auch Genesene COVID19 weiterverbreiten können. Dass gerade Getestete ausgeschlossen werden, erstaunt uns sehr und wir rufen dazu auf, diese Regel nochmals zu überdenken!

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